Strom- und Gasrechnungen werden einfacher
Neue Regeln für Strom- und Gasrechnungen sollen es den Verbrauchern zukünftig leichter machen, den Anbieter zu wechseln. Die Informationen sollen dabei nicht nur verständlicher, sondern auch vollständiger sein und unter anderem die Vertragsdauer mit Kündigungsfrist und den Verbrauch im Vorjahr beinhalten.
Grundlage ist das 2011 novellierte Energiewirtschaftsgesetz (§40). Danach müssen auf der Rechnung neben den geltenden Preisen auch der Verbrauch des Vorjahres angegeben werden. Darüber hinaus muss die Rechnung eine Grafik beinhalten, die den Verbrauch im Vergleich zu anderen Kunden anzeigt.
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Außerdem legt das Gesetz fest, dass die Rechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode bzw. des Lieferverhältnisses erstellt werden muss. Der Anbieter muss außerdem anbieten, eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung zu erstellen. Eine Gebühr für die Abrechnung darf nur bei einem herkömmlichen Stromzähler verlangt werden. Bei einem intelligenten Stromzähler muss diese kostenfrei erfolgen.
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