Elektrofahrrad: Welche Vorschriften gelten?
Elektrofahrräder werden immer beliebter. Kein Wunder, denn mit ihnen kommt man nicht nur schweißfrei zur Arbeit, sondern kann auch bequem lange Radtouren unternehmen. Aber welche Vorschriften gelten für die Elektrofahrräder und welche Unterschiede sind bei Pedelecs und E-Bikes zu beachten?
Für Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gilt: Der Fahrer darf Radwege benutzen. Ein Helm ist keine Pflicht, wird vom ADAC jedoch empfohlen.
Ein selbst verschuldeter Unfall mit einem Pedelec kann unter Umständen problematisch werden: Verfügt das 250-Watt-Pedelec über eine Anfahrhilfe, handelt es sich streng genommen um ein Kraftfahrzeug. Die private Haftpflichtversicherung zahlt nur dann, wenn sich der Versicherungsschutz auch hierauf erstreckt. Dies sollte vor dem Kauf mit der Versicherung geklärt werden - Pedelecs bis 25 km/h sollten explizit eingeschlossen sein.
Schnelle Pedelecs, die eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen, dürfen nicht auf Radwegen, sondern nur auf der Straße fahren. Kindersitze und -anhänger sind nicht gestattet. Schnelle Pedelecs gelten als Kleinkrafträder - ohne Führerschein (mindestens Klasse M), Versicherungskennzeichen und geeignetem Helm darf nicht gefahren werden.
Die E-Bikes werden je nach Höchstgeschwindigkeit (20, 25 oder 45 km/h) als Leichtmofa, Mofa oder Kleinkraftrad eingestuft. Sie fahren über einen Gas-Dreh-Griff, ohne dass gleichzeitig in Pedale getreten werden müsste. Während bis 25 km/h die Mofa-Prüfbescheinigung ausreicht, braucht man beim E-Bike bis 45 km/h einen Klasse M-Führerschein. Das Tragen eines Motorradhelmes ist ab 25 km/h vorgeschrieben. Alle E-Bikes benötigen ein Versicherungskennzeichen. Der ADAC empfiehlt, Pedelecs generell erst ab 15 Jahren zu nutzen und immer einen Helm zu tragen. Pedelecs ohne Versicherungskennzeichen sollten von einer privaten Haftpflichtversicherung erfasst sein.
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