Stromanbieter wechseln
Durch den Wechsel in einen günstigeren Tarif oder zu einem anderen Stromanbieter können Verbraucher unter Umständen mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Viele scheuen diesen Schritt jedoch, dabei kann jeder schnell und einfach zu billigerem Strom bekommen.
Eine der größten Sorgen beim Wechsel des Anbieters ist nach wie vor, mitten während der Wechselphase plötzlich ohne Strom dazustehen, weil der alte Versorger die Leitung schon abgeschaltet hat, der neue jedoch noch nicht liefern kann. Dies ist jedoch unbegründet! Der Grundversorger, das ist das Unternehmen, welches die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet beliefert, ist zur Stromlieferung gesetzlich verpflichtet. Es besteht also keine Gefahr, irgendwann im Dunkeln zu sitzen.
Wo ist es billiger?
Mit Hilfe unseres Tarifrechners finden Sie schnell und einfach einen günstigen Versorger. Stromverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Ist der Jahresverbrauch nicht bekannt, können folgende Werte als Anhaltspunkt dienen:
| Singles: | 1.500 kWh/Jahr |
| Paare: | 2.800 kWh/Jahr |
| Familien (bis 4 Personen): | 4.000 kWh/Jahr |
| Großfamilien (5 und mehr): | 6.000 kWh/Jahr |
Wie kann ich wechseln?
Den Anbieterwechsel wird beim neuen Versorger beantragt. Die entsprechenden Formulare finden sich auf der Internetseite des Unternehmens und können entweder ausgedruckt oder direkt online ausgefüllt werden. Zur Bearbeitung des Auftrages sind unter anderen folgenden Angaben erforderlich:
- Name des örtlichen Versorgers
- Kundennummer
- Zählernummer
- Zählerstand
- Ggf. gewünschter Liefertermin
Alle weiteren Schritte erledigt der neue Versorger. Das Unternehmen nimmt die Ummeldung beim Betreiber des Stromnetzes sowie die Kündigung beim alten Versorger vor. Eine eigenhändige Kündigung des Vertrages ist nur in zwei Fällen notwendig:
- Bei einer kurzen Kündigungsfrist, nach der sich der Vertrag um mehrere Monate verlängert.
- Bei einem Sonderkündigungsrecht nach einer Preiserhöhung. Hierbei sind die Fristen in der Regel auch recht kurz und betragen oft nur 14 Tage.
Nach sechs bis zwölf Wochen teilt Ihnen der neue Versorger mit, mit Beginn welchen Monates er Sie beliefert. Änderungen an den Stromleitungen oder dem Zähler müssen nicht vorgenommen werden. Dieser bleibt Eigentum des örtlichen Versorgers, der alle Arbeiten daran vornimmt und den Strom weiterhin ins Haus leitet. Beim Wechsel des Stromanbieters ändert sich nämlich nur das Unternehmen, welches den Strom ins Netz leitet.
Ist der Strom Bestandteil der Warmmiete, ist ein Wechsel des Versorgers nicht möglich, da nicht Sie als Mieter sondern Ihr Vermieter Vertragspartner des Unternehmens ist.
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