Gasversorger wechseln
Viele Haushalte bekommen ihr Gas noch von den heimischen Stadtwerken geliefert. An einen Wechsel des Gasversorgers denken die wenigsten, obwohl dies pro Jahr mehrere hundert Euro günstiger sein kann. Dabei ist billigeres Gas ganz einfach zu haben.
Eines vorneweg: Die vielfach geäußerte Sorge, beim Wechsel des Gasanbieters könne es zu Lieferausfällen kommen, weil sich die Unternehmen nicht einigen können, ist unbegründet. Der örtliche Versorger ist verpflichtet, alle Kunden mit Gas zu beliefern. Ausfallzeiten sind daher ausgeschlossen.
Wo ist es billiger?
Unser Tarifrechner hilft Ihnen bei der Wahl eines günstigen Anbieters. Gas wird grundsätzlich in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet, Gaszähler messen jedoch meist nur die Menge in Kubikmeter (m³). Zur Umrechnung ist der Wert in m³ mit dem Brennwert des Gases zu multiplizieren. Dieser ist je nach Herkunft des Gases unterschiedlich und liegt zwischen 8,0 und 12,5. Der genaue Wert kann beim Gasversorger erfragt werden, als Schätzwert kann von 10,3 ausgegangen werden.
Sollte der jährliche Gasverbrauch nicht bekannt sein, können Sie von folgenden Durchschnittswerten ausgehen:
| Single: | 2.300 kWh bis 5.000 kWh |
| Paar: | 10.000 kWh |
| Kleinfamilie: | 17.000 kWh |
| Familie: | 24.000 kWh bis 30.000 kWh |
| Großfamilie: | 45.000 kWh |
Wie kann ich wechseln?
Der Wechsel des Versorgers geht schnell und problemlos. Der entsprechende Antrag für einen Anbieterwechsel findet sich auf der Internetseite des Unternehmens zu dem Sie wechseln möchten und kann entweder ausgedruckt oder direkt online ausgefüllt werden. Zur Bearbeitung des Antrages sollten Sie folgende Informationen zur Hand haben.
- Name des örtlichen Versorgers
- Kundennummer
- Zählernummer
- Zählerstand
- Ggf. gewünschter Liefertermin
Alles Weitere übernimmt ihr neuer Versorger, er kündigt auch den Vertrag beim bisherigen Lieferanten. Sie selbst sollten nur dann selber kündigen, wenn ein Sonderkündigungsrecht nach einer Preiserhöhung besteht oder die Kündigungsfrist sehr kurz ist und der Vertrag sich dann um einen Zeitraum von sechs oder zwölf Monaten verlängert.
Innerhalb von sechs bis zehn Wochen teilt der neue Versorger Ihnen mit, ab wann die Lieferung beginnt. Dies ist immer am Monatsersten der Fall. Änderungen an Zähler oder Gasleitungen sind nicht erforderlich. Für diese ist weiterhin der örtliche Versorger zuständig, der auch alle Arbeiten daran vornimmt.
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